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Förderung für Verlage und Buchhandlungen

20 Millionen Euro aus dem Programm "Neustart Kultur" des Bundes

Logo: Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Je 10 Millionen Euro stehen Verlagen und Buchhandlungen im Rahmen des Konjunkturprogramms "Neustart Kultur" des Bundes als Fördermittel zur Verfügung. Verlage können Druck- und Produktionskostenzuschüsse für Neuerscheinungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro beantragen. Kleinere Buchhandlungen können zur Digitalisierung ihrer Vertriebswege Fördermittel von bis zu 7.500 Euro erhalten, wie aus einer Pressemitteilung des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels hervorgeht.

Antrags- und Vergabeprozess durch den Börsenverein des Deutschen Buchhandels

Der Börsenverein wickelt den Antrags- und Vergabeprozess ab. Anträge können ab 1. September 2020, 11 Uhr, gestellt werden. Die Fördermittelvergabe ist unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft und erfolgt nach dem sogenannten „Windhundverfahren“ - nach der zeitlichen Reihenfolge der eingehenden Anträge, bis die Fördermittel erschöpft sind.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen für eine Förderung sowie den Antrag (ab dem oben genannten Zeitpunkt) finden Sie hier auf der Website des Börsenvereins.