NEWS DEUTSCHE FACHPRESSE

Startseite Aktuell

Nichtbeanstandungsfrist für E-Book-Bundles verlängert – gilt nicht für Zeitschriften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 7. November 2014 mitgeteilt, dass die zunächst am 1. Juli 2014 auslaufende Nichtbeanstandungsfrist für E-Book-Bundles nun bis zum 1. Januar 2016 verlängert wurde. Dies gilt allerdings nicht für E-Paper-Bundles, also Zeitschriften und Zeitungen. Der Börsenverein hat deshalb dem BMF in einem dringenden Antwortschreiben auf die Mitteilung vom 7. November deutlich gemacht, dass eine Gleichstellung von E-Paper- und E-Book-Bundles hinsichtlich der Erstreckung der Nichtbeanstandungsfrist sachlich zwingend geboten ist. Parallel setzen sich auch VDZ und BDZV beim Ministerium dafür ein, dass die Nichtbeanstandungsfrist auch für E-Paper-Bundles bis Ende 2015 verlängert wird. Hier finden Sie das <link fileadmin allgemein downloads bundle_schr_bmf_zu_trennung_entgelte_print___e-paper__2014_11_07.pdf download file>BMF-Schreiben.