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E-Paper-Bundles: Rückwirkende Umsatzbesteuerung sorgt für Empörung

Im Gegensatz zu E-Book-Bundles ist die Nichtbeanstandungsfrist bei E-Paper-Bundles bereits Mitte vergangenen Jahres ausgelaufen. Außerdem teilte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) vor wenigen Wochen den Verbänden der Branche mit, dass man auch rückwirkend eine umsatzsteuerliche Aufteilung der Umsätze mit Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften mit parallelem Onlineangebot erwarte.

"Dies ist ein Skandal", erklärt VDZ-Justiziar Dirk Platte in einer gemeinsamen Presseerklärung der Verbände, "wir fühlen uns getäuscht!" "Steuerschulden müssen für die betroffenen Unternehmen kalkulierbar und verlässlich sein", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. "Gleiche Sachverhalte sollten auch gleich behandelt werden", ergänzt Jörg Laskowski vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Die Verbände wollen auch weiter für eine kurzfristige Revision der Aufteilungspflicht nach dem Vorbild der für E-Book-Bundles gefundenen Regelung kämpfen. Zur Pressemittelung der Verlegerverbände.

In einem Brief an den Staatssekretär Dr. Michael Meister im Bundesministerium der Finanzen stellte Sprang Mitte Februar nochmals klar, welche Folgen die Entscheidung für Fachinformationsdienstleister, wissenschaftliche Verlage und Fachbuchhandlungen hat und fordert Steuergerechtigkeit.

<link fileadmin news downloads schreiben_boersenverein_an_sts_meister_is_epaper-bundle-besteuerung_20150213.pdf download file>Lesen Sie hier das Schreiben von Prof. Dr. Christian Sprang an das BMF.

<link http: www.boersenverein.de de pressemitteilungen external-link-new-window external link in new>Zur Pressemitteilung der Verlegerverbände.