Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat in seinem Schreiben vom 7. November 2014 mitgeteilt, dass die zunächst am 1. Juli 2014 auslaufende Nichtbeanstandungsfrist für E-Book-Bundles nun bis zum 1. Januar 2016 verlängert wurde. Dies gilt allerdings nicht für E-Paper-Bundles, also Zeitschriften und Zeitungen. Der Börsenverein hat deshalb dem BMF…
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