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Verlegerverbände bedauern Entscheidung zum Leistungsschutzrecht der Presseverleger

Foto: Europäischer Gerichtshof

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Lokalzeitungen (VDL) bedauern die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach die Bundesregierung das Leistungsschutzrecht der Presseverleger im Jahr 2013 gemäß der sogenannten Informationsrichtline bei der EU-Kommission hätte vorlegen ("notifizieren") müssen. Anlass ist ein von der VG Media gegen die Google LLC. geführtes urheberrechtliches Klageverfahren. Das Landgericht Berlin hatte auf Antrag Googles die Frage der unionsrechtlichen Notwendigkeit einer Notifizierung des Presseleistungsschutzrechts dem EuGH vorgelegt. Vor dem EuGH ging es nicht um inhaltliche Fragen zum deutschen Leistungsschutzrecht, sondern allein um die rein formelle Frage der Notifizierung.
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