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Bundestag beschließt ermäßigte Mehrwertsteuer auch für digitale Presse und Bücher - inklusive Datenbanken

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Der Deutsche Bundestag hat gestern mit dem Jahresteuergesetz die steuerliche Gleichberechtigung elektronischer und gedruckter Presseprodukte und Bücher bei der Umsatzsteuer beschlossen. Erst seit Ende 2018 erlaubt es EU-Recht den Mitgliedsstaaten, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf digitale Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zu erstrecken. Während noch der Regierungsentwurf Angebote mehrerer Titel über einen Datenbankzugang ausdrücklich ausschloss und auch digitale Presse in der Form von Apps oder Websites nicht sicher berücksichtigte, wird nun auch für diese digitalen Verlagsangebote der reduzierte Mehrwertsteuersatz in Höhe von 7 Prozent gelten. „Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundestag unsere freie und vielfältige Presselandschaft. Insbesondere freuen wir uns, dass die Abgeordneten den reduzierten Mehrwertsteuersatz auch auf Apps, Websites und Datenbanken mit Pressepublikationen erstreckt haben. Damit wird der Realität der digitalen Presse Rechnung getragen“, erklärte VDZ-Präsident Dr. Rudolf Thiemann. Der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßten die Entscheidung ausdrücklich.
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