Wann darf ich das AMF-Zeichen verwenden?
Die Verwendung des AMF-Zeichens ist im AMF-Standard auf den Seiten 6 und 7 genau erklärt und setzt Mindestinformationen entsprechend des AMF-Standards für die einzelnen Module voraus. Für das Modul Fachzeitschriften müssen dafür mindestens die AMF-Schemata 1 Titelporträt, P Preisliste sowie 2 Auflagen- und Verbreitungsanalyse nach dem AMF-Standard erstellt sein.
Muss über den einzelne AMF-Schemata im Kopf immer ein grauer Balken sein?
Nein, die Gestaltung des Kopfes ist frei. Wichtig ist aber, dass die entsprechenden Textvorgaben und Schriftgrößerelationen eingehalten werden.
Müssen die Muster der einzelnen AMF-Schemata exakt wie abgebildet übernommen werden?
Nein, es kommt auf die Schiftfarbe an. Auf den Mustern haben alle unverändert zu übernehmenden Grunddarstellungen die Schriftfarbe Schwarz, die variablen Beispieltexte die Farbe Rot (vgl. Seite 7 AMF-Standard).
Ich möchte beim AMF-Schema 2 Auflagen- und Verbreitungsanalyse statt der Kurzfassung der Erhebungsmethode die Langfassung in den Mediadaten angeben. Muss ich dann trotzdem den Kasten „Kurzfassung der Erhebungsmethode“ abbilden?
Nein. Sie können den Kasten „Kurzfassung der Erhebungsmethode“ weglassen und stattdessen mit dem Satz „Die detaillierte Beschreibung der Erhebungsmethode finden Sie auf Seite XY“ auf die Langfassung in Ihren Mediadaten verweisen.
Unserem Hauptheft liegt ein Supplement bei, für das wir eigene Mediadaten erstellen. Können in den Mediadaten des Supplements die Daten der Auflagen- und Verbreitungsanalyse (AMF-Schema 2) aus dem Hauptheft ebenfalls genutzt werden?
Nein. Für ein Supplement darf nicht mit den Daten des Trägerobjekts geworben werden. Wenn für ein Supplement eigene Mediadaten vorliegen, muss hierfür auch eine eigene Erhebungsmethode angegeben werden, damit die Mediadaten AMF-konform sind. Mögliche Alternative: Integration der Mediainformationen zum Supplement in die Mediadaten des Hauptheftes.
Darf ich beim Modul Website auf einer Seite mehrere AMF-Schemata wie beispielsweise N und F zusammenfassen, wenn ich ausreichend Platz zur Verfügung habe?
Ja, das dürfen Sie. Sie müssen die einzelnen Schemata allerdings durch ihre Kopfzeilen kenntlich machen.
Muss ich das AMF-Schema F in den Modulen Website und Newsletter jedes Mal aufführen, auch wenn die Inhalte identisch sind?
Nein, dann reicht ein AMF-Schema F im Modul Website. Im Modul Newsletter verweisen Sie dann auf das Schema F im Modul Website, bspw. unter Preise/Werbeformen.
Es heißt, ich könne die Musterseiten aus dem AMF-Standard als InDesign-Dateien zur direkten Weiterverarbeitung erhalten. Wo kann ich diese beziehen und sind diese kostenlos?
Die Musterseiten können Sie auf dieser Website unter "Kostenlose Downloads" herunterladen.
Muss ich meine Mediadaten prüfen oder zertifizieren lassen, damit ich das AMF-Zeichen dann auch wirklich verwenden kann?
Nein. Eine Zertifizierung ist nicht vorgesehen. Wenn Sie sich an die Vorgaben im AMF-Standard gehalten haben, können Sie das AMF-Zeichen verwenden. Für Rückfragen steht Ihnen aber gerne die Fachpresse-Geschäftsstelle zur Verfügung. Weiterhin können Sie Ihre Mediadaten komplett kostenpflichtig prüfen lassen.
In meiner AMF-Standard-Broschüre finde ich kein reproduzierbares AMF-Zeichen. Wie kann ich dieses beziehen?
Das AMF-Zeichen steht auf dieser Website unter "Kostenlose Downloads" zum Download bereit. Gehen Sie auf "hier", klicken Sie mit der rechten Maustaste und wählen Sie dann "Ziel speichern unter".