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Beruf: Fachredakteur/in - der Film

Internationalen Forschern über die Schulter blicken, Interviews mit Unternehmern und Spezialisten führen, fundierte Texte verfassen und Layouts abstimmen: Dass der Beruf des Fachredakteurs ein abwechslungsreicher und zukunftsfähiger ist, zeigt ein neuer Imagefilm, den die Kommission „Redaktion“ der Deutschen Fachpresse entwickelt hat.
Ziel des Films ist es, das Berufsbild des Fachredakteurs anschaulich darzustellen und Studenten, Berufseinsteiger und Berufstätige mit besonderen Fachkenntnissen über die vielfältigen Aufgaben in einer Fachredaktion zu informieren. Der Film kann hier angesehen und herunter geladen werden, sodass Verlage den Film auf ihre eigenen Websites stellen können.

 

Kommission Redaktion schlägt Beispielimpressum für Fachverlage vor

Februar 2007; Das Impressum, gesetzlicher Bestandteil jeder Zeitschrift (print und online), wird durch die Landespressegesetze für jedes Bundesland verbindlich geregelt.
Dennoch sieht man die unterschiedlichsten und vielfach nicht korrekten Versionen, wenn man aufmerksam Fachzeitschriften ansieht. Grund genug für die neu gegründete Kommission Redaktion unter dem Vorsitz von Michael Himmelstoß (Leiter Redaktionen im Carl Hanser Verlag), einen Vorschlag für ein Beispiel-Impressum vorzulegen, das sämtlichen Landespressegesetzen genügt und Lesern wie Anzeigenkunden die wichtigsten Informationen liefert.

Laut Gesetzgeber ist der Herausgeber einer Zeitschrift für die Aufnahme eines Impressums zuständig, vielfach sind es die Redakteure, die es inhaltlich zu gestalten haben. Hier soll eine Hilfestellung gegeben werden.
Das Beispiel-Impressum finden Sie unterhalb dieses Textes zum Download.
 
Diejenigen Bestandteile, die lt. Landespressegesetzen für alle Bundesländer verbindlich sind, sind im pdf blau hervorgehoben. BEstandteile, die nicht zwingend vorgeschrieben, aber sehr wohl wichtig für den Gesamteindruck sind, sind schwarz markiert.
In einigen Bundesländern ist eine regelmäßige Veröffentlichung der Eigentumsverhältnisse des Verlages Vorschrift. Je nach Bundesland ist dies einmal pro Kalenderjahr oder in der ersten Ausgabe eines Kalenderhalbjahres Bestandteil des Impressums, kann natürlich - der Einfachheit halber - auch in jeder Ausgabe fester Bestandteil sein. Dieser Passus ist im Beispiel-Impressum grün hervorgehoben.
 
Die Bezugspreise einer Zeitschrift müssen lt Gesetzgeber nicht im Impressum dargestellt werden, sind jedoch für den Leser resp. Anzeigenkunden wichtig. Gibt es z.B. Mitgliederpreise für bestimmte Leserkreise, so ist es ratsam, diese in angemessener Form aufzunehmen.
 
Fragen zu diesem Thema richten Sie bitte an:

Sabine Voss (s.voss(at)deutsche-fachpresse.de)
Michael Himmelstoß (himmelstoss(at)hanser.de)

Auch Anregungen und Vorschläge sind jederzeit herzlich willkommen!

 

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